RoHS-Konformitätserklärung | REACH
RoHS-Konformitätserklärung
Hiermit bestätigen wir, dass entsprechend heutigem Wissensstand alle von der robeko GmbH & Co. KG hergestellten und gelieferten Sputtertargets, Aufdampfmaterialien und Dünnschichtkomponenten (wenn nicht ausdrücklich gekennzeichnet) der Richtlinie 2011/65/EU inklusive der Ergänzungen durch Richtlinie 2015/863 und 2017/2102 entsprechen.
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REACH
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals also für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die REACH-Verordnung EG Nr.1907/2006 ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und beinhaltet eine grundlegende Umgestaltung des bisherigen europäischen Chemikalienrechts.
Die robeko GmbH & Co. KG hat alle von ihr in der EU hergestellten und in die EU importierten REACH relevanten Stoffe als solche oder in Gemischen bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registriert. Stoffe sind nur dann zu registrieren, wenn sie in einer Menge von >1 Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder aus Nicht-EU Ländern importiert werden. Wir haben daher nicht alle Stoffe, die die robeko GmbH & Co. KG vermarktet bei der ECHA registriert. Sie finden die Registriernummern der robeko GmbH & Co. KG Stoffe in der nachfolgenden Tabelle. Eine zusätzliche Mitteilung von Registriernummern ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Verfügbarkeit der Registriernummern von bezogenen Rohstoffen gilt nicht als wesentliche Änderung.
| Stoff | CAS-Nr. | REACH Registrierungs-Nr. |
|---|---|---|
| Chrom | 7440-47-3 | in Bearbeitung |
| Titan | 7440-32-6 | in Bearbeitung |
Die ECHA veröffentlich regelmäßig Vorschläge zur Identifizierung von Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern). Das Ergebnis dieses Prozesses ist eine Liste von identifizierten Stoffen, die Kandidaten für eine Priorisierung (die “Kandidatenliste”) sind. Sollten in Produkten der robeko GmbH & Co. KG Stoffe der Kandidatenliste enthalten sein, so sind diese als gefährliche Inhaltsstoffe des Sicherheitsdatenblattes einschließlich der Konzentrationsangabe in der Mischung aufgeführt. Diese Stoffe müssen lediglich ab einer Konzentration > 0.1% auf dem Sicherheitsdatenblatt genannt werden.
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